
Golden Green Kunstrasen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragspartner / Anbieter (§ 5 DDG)
keep it green – Nico Süß
Mariahallstraße 14
63303 Dreieich
Deutschland
Telefon: +49 175 203 3749
E-Mail: info@kig-gartenpflege.de
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Sie mit keep it green – Nico Süß über Waren- oder Dienstleistungen abschließen. Rechtsgrundlagen sind u. a. das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).
Kein Widerrufsrecht bei kundenspezifischer Ware
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht kein Widerrufsrecht, wenn Waren nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten werden. Unsere Kunstrasen werden ausschließlich auf die vom Kunden gewünschte Länge, Breite und Form zugeschnitten und können daher nicht ohne wesentliche Wertminderung anderweitig verwendet werden.
Mit Abgabe Ihrer Bestellung erklären Sie ausdrücklich (§ 356 Abs. 4 BGB), dass wir bereits vor Ablauf einer gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnen dürfen. Ihnen ist bekannt, dass Ihr Widerrufsrecht durch den Beginn des Zuschnitts unwiderruflich erlischt.
Hinweis: Sollten Sie innerhalb desselben Auftrags zusätzlich nicht kundenspezifische Zubehörartikel (z. B. Nahtband, Lochfahnen) bestellen, bleibt für diese Artikel das gesetzliche Widerrufsrecht unberührt.
1. Gültigkeit
Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung. Ein Kunde erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und in jeweils gültiger Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte als verbindlich an. Stehen Geschäftsbedingungen eines Kunden mit unseren Bedingungen in Widerspruch, so gehen unsere Bedingungen vor. Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführen. Diese Bedingungen gelten im kaufmännischen Geschäftsverkehr auch dann, wenn sie gegenüber Nichtkaufleuten in einigen Einzelheiten nicht wirksam sein sollten.
2. Aufträge
Abschlüsse und Vereinbarungen werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Anstelle der Schriftform gilt einzig die Zusendung bestellter Ware als Annahme eines Kundenauftrages. Für den Inhalt des Vertrages ist zuerst unsere Auftragsbestätigung oder Rechnung, ansonsten unser stets freibleibendes Angebot maßgebend. Unsere Vertreter können für uns keine Verträge schließen, sondern nur Kundenaufträge zuleiten.
3. Ware und Preise
Unsere Kunstrasen kommen von der Rolle. Bei der Bestellung mehrerer Kunstrasen-Bahnen ist es möglich, dass der gelieferte Kunstrasen aus unterschiedlichen Produktionschargen stammt, was zu geringen Farbabweichungen führen kann. Unsere Kunstrasenlieferanten behalten sich vor, ihre Materialien gemäß dem Stand der Technik zu verändern. Wir haben auf diese Änderungen keinen Einfluss. Die Daten in unseren Produktinformationen weichen deshalb unter Umständen von den aktuellen Produkteigenschaften ab. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Lager/Auslieferungsstelle (ex works), ausschließlich Verpackung. Verpackung und Transport werden gesondert in Rechnung gestellt.
Preisänderungen bei Lieferverzögerungen
Liegen zwischen Vertragsschluss und dem vorgesehenen Liefertermin mehr als 30 Kalendertage, dürfen wir den vereinbarten Preis anpassen, wenn sich unsere Einkaufspreise für Kunstrasen-Rohstoffe laut HPE-Kunststoffpreisindex oder unsere Transportkosten gemäß Statistisches Bundesamt Diesel-Preisindex um mindestens 5 % erhöht haben. Die Preisanpassung erfolgt proportional in Höhe der dokumentierten Kostensteigerung; übersteigt die Erhöhung 10 %, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Bei Änderung der Kalkulationsgrundlage, z. B. der Wechselkurs für Importware, können wir jederzeit eine Preisanpassung vornehmen. Der Abzug von Skonto bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Frachten und sonstige ausgewiesene Nebenkosten sind nicht skontierbar. Aufrechnungsrechte stehen unserem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht ihm kein Zurückbehaltungsrecht zu.4. Bezahlung
Für die Lieferung und die Installation von Kunstrasen gilt Vorauskasse, ohne Abzug, spesenfrei. Unsere Vertreter dürfen jegliche Zahlungen nur bei Vorlage einer schriftlichen Inkassovollmacht entgegennehmen. Es gelten die gesetzlichen Regelungen des Verzugsbeginns und der Rechtsfolgen des Zahlungsverzugs.
5.1 Lieferung
Wir behalten uns den Rücktritt vom Vertrag für den Fall fehlerhafter oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer vor. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. In diesem Fall werden wir unseren Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit unserer Leistung unterrichten und ihm die Vorauszahlung unverzüglich erstatten. Bei Streiks und anderen Ereignissen höherer Gewalt, die die Fertigung oder den Transport der Ware verhindern und bei größerer Lieferverzögerung durch unseren Lieferanten, sind wir in unseren Lieferbedingungen frei oder können eine, dem Ereignis entsprechende Nachfrist beanspruchen. Ein Schadensersatzanspruch kann aus solchen Anlässen nicht abgeleitet werden. Teillieferungen sind zulässig. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den Ersatz des uns entstandenen Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Weiter gehende Ansprüche bleiben vorbehalten. In diesen Fällen geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung unserer Leistung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. Sollte bei der Montage aufgrund unvorhersehbarer Gegebenheiten, z. B. durch Bodenbeschaffenheit ein Mehraufwand entstehen, hat der Kunde dafür die Kosten sowie den zeitlichen Verzug zu tragen. Sollten kurzfristige Veränderungen, wie Änderungen von Form oder Größe der Rasenflächen oder zusätzliche Arbeiten gewünscht werden, welche nicht im Auftrag vermerkt sind, werden diese Veränderungen gesondert in Rechnung gestellt. Dies ist auch bei Mehraufwand für Verkleinerungen bzw. Minderung des Materialaufwandes durch, z. B. zusätzlich notwendig werdende Planungsarbeit, der Fall.
5.2 Installationsaufträge
Bei Installationsaufträgen sorgt der Kunde dafür, dass an der Baustelle ausreichend Parkmöglichkeiten gegeben sind und der einfache Zugang zur Installationsfläche möglich ist. Ebenfalls sorgt der Kunde dafür, dass die Flächen, auf denen der Kunstrasen verlegt werden soll, frei von Unkraut und Ausscheidungen von Haustieren sind. Die Installationsfläche muss frei von Gegenständen sein, die nicht zum Installationsauftrag gehören. Der Kunde nennt einen Ansprechpartner, der am Tag der Fertigstellung die Abnahme der Installation vornimmt.
6. Gefahrenübergang
Verbraucher: Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder eine von ihm benannte Empfangsperson über.
Unternehmer: Beim Versendungskauf geht die Gefahr auf den Unternehmer über, sobald die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert wurde (Ex Works).
7. Gewährleistung und Haftung
Für Verbraucher beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang (§ 377 HGB bleibt unberührt).
Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit unserem Vertragspartner vor. Bei vertragswidrigem Verhalten unseres Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Vertragspartner diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Vertragspartner unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Vertragspartner für den uns entstandenen Ausfall. Unser Vertragspartner ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen oder auf andere Weise zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Vertragspartner auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Vertragspartner uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch unseren Vertragspartner wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache unseres Vertragspartners als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Vertragspartner uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Unser Vertragspartner verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Der Vertragspartner tritt auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
9. Haftungsausschluss
keep it green übernimmt keinerlei Haftung für Verletzungen und Sachbeschädigungen, die durch die Nutzung seiner gelieferten Waren erfolgen.
10. Bindung an den Auftrag
Der vom Kunden erteilte Auftrag ist bindend, und unwiderruflich. keep it green wird im Hinblick auf diesen Auftrag die benötigten Materialien bei den Herstellern bestellen bzw. im Lager gemäß Bestellung vorbereiten.
11. Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsanbahnung und -abwicklung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO sowie zur Wahrung berechtigter Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Bilder/Fallstudien: Die Veröffentlichung von Fotos installierter Kunstrasenflächen, deren Örtlichkeit oder Eigentümer für Betrachter erkennbar ist, erfolgt nur, wenn der Kunde dem vorab ausdrücklich zugestimmt hat (Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO). Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
12. Schlussbestimmungen
Alle Verpflichtungen aus dem Vertrag und seiner Anbahnung unterstehen deutschem Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Gerichtliche und außergerichtliche Kosten der Rechtsverfolgung im Ausland, insbesondere bei Zahlungsverzug, gehen zu Lasten unseres Vertragspartners. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit unserem Partner einschließlich dieser Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz in Dreieich (Hessen).* Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.*